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Die Rechte auf Wiederkauf, Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht

In der Schweiz beruht die Gültigkeit eines Immobiliengeschäfts auf der Erstellung einer authentischen Urkunde, die vor einem Notar in Anwesenheit der Parteien, d.h. des Käufers und des Verkäufers oder ihrer Bevollmächtigten mit einer Vollmacht, formalisiert wird. Die authentische Urkunde, die für jeden Immobilienverkauf notwendig ist, ist entscheidend, um die Legalität und Gültigkeit der Transaktion zu gewährleisten und gleichzeitig eine genaue Dokumentation im Grundbuch sicherzustellen.

Verkaufsoptionen und zugehörige rechtliche Begriffe

Mehrere Optionen stehen den Parteien bei einer Immobilientransaktion in der Schweiz zur Verfügung. Lassen Sie uns die Schlüsselbegriffe des Vorkaufsrechts, des Vormerkrechts und des Rückkaufsrechts genauer betrachten.

Das Vorkaufsrecht:

Obwohl der Direktverkauf die einfachste Methode ist, ist er nicht immer für alle Situationen geeignet. Das Kaufversprechen bietet eine Alternative, jedoch ohne sofortigen Eigentumsübergang und ohne Eintragung im Grundbuch. Eine Zwischenlösung ist der Verkauf mit Termin, begleitet von einem Vorkaufsrecht, das die Sicherheit des Käufers gewährleistet. Dieses im Grundbuch eingetragene Recht ermöglicht es dem Käufer, den Eigentumsübergang zu einem vorher festgelegten Datum durchzuführen. Die Laufzeit dieses Verkaufs mit Termin darf 10 Jahre nicht überschreiten, und das Vorkaufsrecht kann durch Erbschaft übertragen werden, obwohl es ohne gegenseitige Zustimmung nicht übertragbar ist.

Das Vormerkrecht:

Das Vormerkrecht verleiht einem Käufer das Privileg, informiert zu werden und bei einem Verkauf eines Objekts Vorrang zu haben. Der Eigentümer muss den Begünstigten dieses Rechts benachrichtigen, der dann drei Monate Zeit hat, ein Angebot zu unterbreiten. Dieses Recht, das maximal 25 Jahre im Grundbuch eingetragen werden kann, kann vertraglich oder gesetzlich erworben werden, insbesondere durch einen Miteigentümer.

Das Rückkaufsrecht:

Das Rückkaufsrecht, auch als Verkauf mit Rückkaufsoption bezeichnet, gibt dem Verkäufer die Möglichkeit, sein Eigentum nach dem Verkauf zurückzuerwerben, unter bestimmten im Verkaufsvertrag festgelegten Bedingungen. Besonders nützlich bei finanziellen Schwierigkeiten kann dieses Recht maximal 25 Jahre im Grundbuch eingetragen werden. Obwohl es nicht übertragbar ist, kann es durch Erbschaft weitergegeben werden.

Zusammenfassend ist das Verständnis dieser rechtlichen Begriffe für alle Beteiligten auf dem Schweizer Immobilienmarkt entscheidend und gewährleistet die Legalität, Transparenz und den Schutz der Rechte bei Immobilientransaktionen.